Leasing

Dienstrad-Leasing

Dienstrad-Leasing

Ablauf und Zusatzinformationen

Der Gesetzgeber macht's möglich!

• Hohe Mitarbeitermotivation ohne zusätzliche Kosten
• Aktiver Beitrag zu Umweltschutz, Verkehrsverbesserung und Mitarbeitergesundheit
• Positives, nachhaltiges und innovatives Arbeitgeberimage
• Gerechte Bezuschussung zur betrieblichen Mobilität aller Mitarbeiter
• Geringere Parkplatzkosten
• Geringere Wechselkosten durch motivierte Mitarbeiter


Ermöglichen Sie auch Ihren Mitarbeitern ein Dienstrad zu fahren. So funktioniert es:

1. Sie schließen mit unserem Leasing-Partner einen Rahmenvertrag, der Sie zu nichts verpflichtet.
2. Anschließend informieren Sie Ihre Mitarbeiter zum Thema Dienstrad.
3. Der Mitarbeiter sucht sich bei Odenwaldbike sein Wunschrad aus.
4. Sie schließen mit dem Mitarbeiter einen Überlassungsvertrag.
5. Der Mitarbeiter holt sich bei Odenwaldbike sein neues Dienstrad ab und kann es sowohl dienstlich als auch privat nutzen.

Wir unterstützen Sie gerne bei einer ersten Bedarfsanalyse.

Was bedeutet Leasing und warum ist es günstiger?
Leasing ist eine Sonderform der Miete. In diesem Fall des Mitarbeiter-Leasings ist der Arbeitgeber der Leasingnehmer und zahlt die monatlichen Raten. Dann überlässt er das Fahrzeug an seine/n Mitarbeiter/in, der bzw. die im Gegenzug auf einen Teil des Bruttogehalts in Höhe der monatlichen Rate verzichtet. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.  Summe spart der Mitarbeiter beim Leasing im Vergleich zum Kauf in der Regel ca. 20 %.


Welche Kosten kommen auf mein Unternehmen zu?
Für Unternehmen ist das Konzept ohne Kosten realisierbar. Es entsteht lediglich ein geringer Verwaltungsaufwand im Bereich der Personalabteilung für die Gegenzeichnung des vom Mitarbeiter vorausgefüllten Überlassungsvertrages, sowie in der Buchhaltung für das Leasing und die Gehaltsumwandlung. Der Verwaltungsaufwand wird üblicherweise durch die Einsparung bei den Arbeitgeber-Sozialabgaben mehr als kompensiert.


Wer übernimmt die Kosten, was ist eine Gehaltsumwandlung?
Bei der Gehaltsumwandlung verzichtet der/die Mitarbeiter/in auf einen Teil des vertraglichen Arbeitsentgelts in Höhe der Gesamtrate je Monat für den Zeitraum der Überlassung des Leasinggegenstandes. Dieser Barlohn wird umgewandelt in sogenannten Sachlohn, nämlich die Überlassung eines Fahrrads. Da der Sachlohn aber nicht mit der kompletten Leasingrate, sondern pauschal nach der sogenannten 0,25 % Methode versteuert wird, entsteht ein deutlicher Steuervorteil, der die Umwandlung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer attraktiv macht. Diese Gehaltsumwandlung ist im PKW-Bereich seit vielen Jahren üblich.


Kann das Dienstrad zu einem neuen Arbeitgeber mitgenommen werden?
Da nicht der Mitarbeiter sondern der Arbeitgeber Leasingnehmer ist, besteht für den Mitarbeiter keine Möglichkeit die Leasinglaufzeit seines Dienstrades bei seinem zukünftigen Arbeitgeber fortzusetzen. Gemäß Überlassungsvertrag hat der Mitarbeiter die Pflicht, bei vorzeitigen Ausscheiden aus dem Betrieb, das Fahrrad oder E-Bike zum buchhalterischen Wert zu übernehmen.


Was passiert mit den Rädern nach der Leasinglaufzeit?
Die Leasing-Verträge sind Verträge mit sog. Andienungsrecht, d.h. der Leasingnehmer (Arbeitgeber) hat am Ende der Laufzeit die Möglichkeit, das Leasingobjekt, also das Fahrrad oder E-Bike, zum vereinbarten Restwert zu kaufen, wenn der Leasinggeber ihm dieses "andient". Diese Kaufoption überträgt er im Überlassungsvertrag auf den Mitarbeiter, der dann nach 36 Monaten das Fahrrad zum günstigen Restwert von 15 - 17 % des Kaufpreises übernehmen kann. Es kann im Anschluss auch gleich ein neuer Leasingvertrag geschlossen werden und das Fahrrad z.B. privat verkauft werden.


Welche Laufzeiten sind möglich und wie hoch ist der Restwert?
Bei Elektrofahrrädern ebenso wie bei normalen „unmotorisierten“ Rädern beträgt die Leasing-Laufzeit im Dienstrad-Modell grundsätzlich 36 Monate. Der Restwert beträgt i. d. R. 15 - 17 % des Kaufpreises.


Wenn der Mitarbeiter während der Leasing Laufzeit die Firma verlässt?
Beim Ausscheiden aus dem Unternehmen – egal aus welchem Grund – hat der/die Mitarbeiter/in die Pflicht, das Fahrrad oder E-Bike zum buchhalterischen Wert zu übernehmen. Der buchhalterische Wert ergibt sich aus der abgezinsten Summe der noch ausstehenden Raten samt Restwert zzgl. einer evtl. Vorfälligkeitsentschädigung. Durch die steuerliche Begünstigung ist er aber fast immer günstiger als der Vergleich mit dem Barkauf im Laden.


Kann man ein Dienstwagen und ein Dienstrad gleichzeitig nutzen?
Ja, Dienstfahrrad und Dienstwagen sind kombinierbar. Bei den Anfahrtskilometern zur Arbeit kommt nach einem Urteil des BFH nur das Fahrzeug zum Ansatz, das auch tatsächlich genutzt wird. Da beim Fahrrad im Gegensatz zum Auto die Anfahrtskilometer bereits in der 1 %-Pauschalierung (bzw. neu 0,5%) enthalten sind (s.o.), reduziert sich der für das Auto zu versteuernde Betrag, wenn das Dienstrad für den Arbeitsweg genutzt wird. Der Mitarbeiter kann dies in seiner persönlichen Einkommensteuererklärung mit einfachem Nachweis geltend machen.